Veranstaltung: | Wahlprogramm 2021: Bürger*innenbeteiligung nach Losverfahren |
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Antragsteller*in: | Schreibgruppe (dort beschlossen am: 19.07.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.07.2020, 12:06 |
A1: Wahlprogramm 2021: Bürger*innenbeteiligung nach Losverfahren
Text
"Demokratie braucht Zugänge und auch direkte Beteiligung, um die
unterschiedlichen Perspektiven und Positionen in den demokratischen Prozess
einbringen zu können." (Entwurf Grundsatzprogramm)
Visionen 2050
Die gelebte Demokratie des Jahres 2050 erschöpft sich nicht darin, einmal alle
fünf Jahre zur Wahlurne zu gehen. Durch Bürger*innenbeteiligung erhalten
insbesondere diejenigen, die von politischen Entscheidungen besonders betroffen
sind, die Möglichkeit, diese Entscheidungen mitzugestalten. Dabei ist
Bürger*innenbeteiligung im Jahr 2050 nicht mehr dominiert vom Bildungs- und
Wutbürgertum, sondern es werden auch diejenigen einbezogen, die derzeit aus
verschiedenen Gründen in Verfahren der Bürger*innenbeteiligung häufig wenig
berücksichtigt werden: zum Beispiel sozial Benachteiligte, Menschen mit geringer
(politischer) Bildung und wenig (politischem) Selbstbewusstsein, Menschen mit
Migrationshintergrund, Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.
Meilensteine 2035
Als eine von mehreren Maßnahmen zum Erreichen dieser Vision haben wir 2035 in
bestimmten Themenbereichen Bürger*innenbeteiligung nach Losverfahren etabliert.
Dabei werden zufällig ausgewählte betroffene Bürger*innen projektbezogen oder
für einen begrenzten Zeitraum in Gremien ("Bürger*innenräte") berufen, die die
gewählten Institutionen beraten. In ihnen kommen Vertreter*innen der pluralen
Interessen der Stadtgesellschaft zusammen, tauschen sich aus und können
Expert*innen anhören, ohne unter dem Druck des politischen Prozesses (Kampf um
Aufmerksamkeit, Fraktionszwang, Koalitionsvereinbarungen, Wiederwahl etc.) zu
stehen. Die Bürger*innenräte haben eine hohe politische Bedeutung und können
daher nicht einfach übergangen werden. Diese Bedeutung und die damit
einhergehende Verantwortung sorgt auch dafür, dass die ausgelosten Bürger*innen
ihre Aufgabe ernst nehmen.
Maßnahmen 2026
In einigen Staaten wurden bereits positive Erfahrungen mit ausgelosten Gremien
gemacht, etwa in Irland (Bürgerversammlung über Verfassungsreform zur
Abschaffung des Abtreibungsverbots 2018) oder Frankreich (Bürgerkonvent für das
Klima 2020). In Deutschland fehlen bisher umfassende Erfahrungen, zahlreiche
praktische Fragen bedürfen der Diskussion und Klärung. In der nächsten
Legislaturperiode sollte es in Berlin daher sowohl auf Bezirks- wie auch
Landesebene Pilotprojekte zur Bürger*innenbeteiligung im Losverfahren geben.
Geeignet erscheinen dafür etwa Projekte im Bereich der Stadtentwicklung. Dafür
wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
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